Am 17. Juni 1991 wurde der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag in Bonn unterzeichnet. Vor Ort sind es vor allem die Deutsch-Polnischen Gesellschaften, die sich für Vertrauen, Zusammenhalt und grenzüberschreitende Begegnungen engagieren. DER BLICK sprach mit der Vorsitzenden des Bundesverbandes der Deutsch-Polnischen Gesellschaften (dpgb), Simona Koß und ihrer polnischen Amtskollegin Dr. Aleksandra Burdziej.
„Noch ein langer Weg zur Gleichstellung“
Menschenrechte sind nicht verhandelbar! war das Motto des diesjährigen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Wie auch in den letzten Jahren fand dazu eine Veranstaltung in Bad Freienwalde statt. Von Hendrik Martens und Juliane Roschitz
Seit 1992 gibt es diesen Protesttag, der immer am 5. Mai begangen wird. Mit drei Tagen Abstand fand auch in Bad Freienwalde wieder eine Protestkundgebung statt. Mit diesem Tag und der Veranstaltung wurde darauf hingewiesen, dass Diskriminierung und fehlende Inklusion weiterhin die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen ist.
Veranstaltet vom Verein für Beschäftigung und Qualifizierung Bad Freienwalde e.V. (https://vfbq.de/) und durchgeführt von der Selbsthilfekontaktstelle, fand die Veranstaltung mit Programm zwischen zehn und zwölf Uhr am Freienwalder Bahnhof statt. Unterstützt und getragen wurde der Protest von einem breiten Bündnis von den Stephanus-Werkstätten, dem Stephanus-Treffpunkt und der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin.
Der eigentliche Kern der Veranstaltung war das Bühnenprogramm, das von verschiedenen Bildungseinrichtungen der Stadt gestaltet wurde. Hier trafen unterschiedliche Lebensrealitäten aufeinander: Die Kinder der Integrations-Kita „Bummi“ zeigten Tänze und Lieder, die Käthe-Kollwitz-Grundschule trat mit dem Projekt „Djembe & Drums Alive“ auf, und die Laurentius-Schule war mit einem Kinderchor vertreten. Auch die Tanzgruppe der Theodor-Fontane-Schule beteiligte sich.
Dass diese Institutionen gemeinsam auftreten, ist mehr als nur Unterhaltung. Es zeigt, dass Inklusion dort am besten funktioniert, wo sie frühzeitig geübt wird – eine Beobachtung, die auch Elske Hildebrandt (SPD) in der späteren Podiumsrunde aufgriff. Frühkindliche Bildung sei entscheidend, damit Barrieren in Zukunft gar nicht erst entstehen. Dass übrigens eine Kindertageseinrichtung die Bezeichnung „Integrations-Kita“ führt, zeigt, dass dies noch immer eine Besonderheit und nicht die Regel ist. Bis keine separate Benennung einer Integrationskita mehr erforderlich ist, scheint es noch ein langer Weg zu sein. Und: Der Weg wird noch länger, sollte den Forderungen der AfD zur Rückabwicklung von Inklusionseinrichtungen gefolgt werden.
Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden in einer Podiumsdiskussion Fragen an Vertreterinnen und Vertretern der Lokal- und Landespolitik gerichtet. Daran nahmen die Bürgermeisterin von Bad Freienwalde, Ulrike Heidemann, Elske Hildebrandt als SPD-Landtagsabgeordnete aus Märkisch-Oderland, Christian Göritz-Vorhof (B90/GRÜNE KV-Märkisch-Oderland) und Michael Seidel von der Betreiberseite der Stephanus gGmbH teil. In der politischen Debatte blieb die Tonlage sachlich, aber bestimmt. Christian Göritz-Vorhof (B90/Grüne) und Michael Seidel (Stephanus gGmbH) lenkten den Blick auf die harten Fakten der Mobilität. Kritisiert wurden vor allem fehlende digitale Anzeigetafeln und oft schlecht abgestimmte Anschlüsse zwischen Bahn und Bus.
Ein konkreter Fortschritt konnte dennoch vermeldet werden: Laut Michael Seidel wurden in Zusammenarbeit mit der Barnimer Busgesellschaft die Fahrzeiten in der Region bereits teilweise an die Arbeitszeiten der Menschen mit Behinderungen angepasst. Bürgermeisterin Ulrike Heidemann (CDU) verwies darauf, dass die Verwaltung die gesetzlichen Vorgaben zwar umsetze, räumte aber ein, dass darüber hinaus weiterhin Handlungsbedarf bestehe.
Thematisiert wurde auch, dass beispielsweise eine Gehbehinderung nicht die einzige Behinderung sei, die zu berücksichtigen ist. Manchmal lägen unterschiedliche, gar sich widersprechende Anforderungen an die Lösung vor. Menschen mit Sehbehinderung und einem Langstock benötigen zum Orientieren Kanten an Rändern von Treppen, Bahnsteigen, Fußgängerüberwege. Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen, Rollator benötigen diese genau nicht. Auch die Knöpfe an Fahrstühlen und Licht, sowie die Türen in Toiletten müssen für alle Menschen und alle Bedürfnisse benutzbar sein und funktionieren. Ein Drehkreuz an der Toilette und Gehstützen dabei? Kein Vergnügen.
Menschen mit Behinderung müssen sich am Tag nicht nur mit einem Hindernis, einer erschwerten Situation auseinandersetzen, sondern mit vielen. Jede Stufe, jede vollgestellte Toilette, jede schwere Tür, jeder separat und nur durch Dritte ermöglichte Zugang zu Bus, Bahn, Geschäft und Restaurant sind anstrengend und kosten Kraft. Neben diesen Erfahrungen in der Mobilität sind viele weitere Dinge für Menschen mit Behinderung eine Hürde. Und nicht nur für diese. Unsensible, unfreundliche Behördenschreiben bei Menschen mit psychischen Einschränkungen? Eine komplizierte Anforderung mit Schachtelsätzen in einem Behördenbrief, fehlende Markierungen und Orientierungshinweise in der Stadt, die unkompliziertes selbstständiges Unterwegssein möglich machen. Auch Einkaufen. Und zum Friseur gehen. Die Liste ist unendlich lang.
Zum Abschluss der Veranstaltung weitete Sabine Baarsch (vfbq) den Fokus. Mit Verweis auf Statistiken zu psychischen Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen mahnte sie an, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage von Rampen und Fahrstühlen sei. Sie plädierte für mehr gegenseitiges Verständnis im Alltag – ein Gedanke, der gut zu den unbefangenen Auftritten der Kinder und Jugendlichen zuvor passte.
Hintergrund
Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Unverletzlich und unveräußerlich heißt, dass die nachfolgend aufgeführten Menschenrechte durch kein Parlament, keine Regierung außer Kraft gesetzt werden können. Auf diese rechte kann sich jeder, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Relgionszugehörigkeit berufen.
Dazu gehört etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, (GG), das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 GG), die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 GG) oder das Recht der freien Meinungsäußerung (Artikel 5 Absatz 1 GG). Damit entsprechen die Grundrechte zum Teil den auf internationaler Ebene geschützten Menschenrechten. Zum Teil gehen sie über die international normierten Rechte, beispielsweise den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, hinaus – wie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Artikel 4 Absatz 3 GG) und das Asylrecht (Artikel 16a GG) zeigen.
"Zahlen, die Dein Leben verändern"
Zum Ende der Protestveranstaltung in Bad Freienwalde zitierte Sabine Baarsch folgendes Gedicht, das wir gern zitieren:
Zahlen, die dein Leben verändern.
Statistisch gesehen
egal wo du gerade bist,
vielleicht stehst du gerade in einer Buchhandlung,
vielleicht sitzt du in einem Büro,
vielleicht bist du im Bus,
vielleicht bist du zuhause in deiner Wohnung,
aber egal wo du bist,
statistisch gesehen
haben von den 100 Menschen,
die sich gerade am nächsten an dir befinden,
16 eine Angststörung,
11 Alkoholismus,
8 eine Depression
und insgesamt 33 eine diagnostizierte psychische Erkrankung.
Wenn du jeden Raum betrittst
mit der Zahl 33 im Kopf,
dann wird es dir ziemlich sicher
leichterfallen, verständnisvoll zu sein.
Und eigentlich könnte die Zahl in deinem Kopf
auch 100 % sein,
denn jede/r macht gerade irgendetwas durch.
(Aus dem Buch: Wehe, du gibst auf)
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