Friedliche Koexistenz: Am kleinen Däbersee bei Waldsieversdorf haben sich Biber angesiedelt – Bibi und Bobo genannt. Hier kann der Spaziergänger oder Wanderer aus nächster Nähe die Baukunst der Nagetiere bestaunen. Dem Wasserhaushalt des Feuchtgebietes rund um die Märchenwiese und des Däbersees dürften die Stauwerke gut tun. Foto: sbl
Friedliche Koexistenz: Am kleinen Däbersee bei Waldsieversdorf haben sich Biber angesiedelt – Bibi und Bobo genannt. Hier kann der Spaziergänger oder Wanderer aus nächster Nähe die Baukunst der Nagetiere bestaunen. Dem Wasserhaushalt des Feuchtgebietes rund um die Märchenwiese und des Däbersees dürften die Stauwerke gut tun. Foto: sbl

Kommt der Biber auf den Grill?
Land vereinfacht Entnahme

Hochwasserschutz geht vor Biberschutz. Das regelt die Brandenburgische Biberverordnung. Diese wurde nun überarbeitet. Der Biber kann leichter entnommen werden. Das macht den BUND unglücklich, aber auch den Landesbauernverband. Letzterer hatte schon gewünscht, den Biber auch vermarkten zu können. Von Steffen Blunk

Am Biber scheiden sich die Geister. Die streng geschützte und nützliche Tierart bringt gleichzeitig ein hohes Konflikt- und auch Gefahrenpotential mit sich. Die Brandenburgische Biberverordnung regelt nicht den Schutz des Bibers, sondern die Ausnahmen dieses Schutzes. Nun wurde diese Verordnung überarbeitet und im März in Kraft gesetzt.

Die einen begrüßen die Überarbeitung der Biberverordnung. Andere sehen in der im März erfolgten Überarbeitung je nach Standpunkt eine halbherzige Aufhübschung oder aber unnötigen und – zumindest für die Population des Elbebibers – gefährlichen Schritt in eine falsche Richtung. Und wie ist das bei den Bibern in Märkisch-Oderland? Wie so oft mag die Wahrheit in der Mitte liegen.

Zunächst: niemand kann ernsthaft wollen, dass Biber das Oderbruch unter Wasser setzen. Deswegen ist es nötig und nach der überarbeiteten Biberverordnung auch schneller und einfacher möglich, alles das zu schützen, was eine Überschwemmung im Oderbruch verhindert. Und zwar sowohl bei Oderhochwasser, wenn Deiche die Oder davon abhalten müssen, das niedriger gelegene Land zu überschwemmen. Als auch durch das stets nach oben drückende Grundwasser, das seit der Trockenlegung ununterbrochen abgeleitet und abgeschöpft werden muss. Entsprechend positiv bewertet die Kreisverwaltung die neue Verordnung, sie muss diese ja schließlich umsetzen. Ulrike Eckert, Leiterin Fachdienst der Unteren Naturschutzbehörde: „Einige Änderungen verbessern die Handlungsmöglichkeiten immens, gerade in Hinblick auf den Hochwasserschutz.“ Was als Verbesserung im Landkreis wahrgenommen wird, sind im Wesentlichen zwei Punkte: Zum einen wurden die Ausnahmen vom Schutz des Bibers erweitert. Maßnahmen gegen den Biber können jetzt auch an Schöpfbauwerken und den Speicherbereichen vor den Pumpwerken ergriffen werden. Diese Schöpfwerke sind für das Oderbruch unerlässlich, ihr Funktionieren muss stets gewährleistet sein.

Der zweite Punkt ist der umfassendere: durften Maßnahmen, die über das Vergrämen von Bibern hinausgehen – also das Töten – an neuralgischen Punkten erst bei Hochwasser-Alarmstufe 3 ergriffen werden, dürfen „berechtigte Personen“ jetzt bereits bei Alarmstufe 2 eingreifen. 

Kritik an der Verordnung kommt von allen Seiten. Der BUND sieht die Ausweitung der Ausnahmeregelungen kritisch: „Bei dieser Warnstufe droht noch keine akute Überschwemmungsgefahr, sondern es werden täglich Kontrollen an Deichen durchgeführt“, heißt es in einer Pressemitteilung: „Schäden an Deichen durch Biber sind ernst zu nehmen, aber eher unwahrscheinlich, da es für den Biber aus seinem biologischen Verhaltensrepertoire keinen Sinn macht, einen Damm oder eine Biberburg zu bauen, wenn das Wasser nicht dauerhaft am Deichfuß anliegt.“ Bei täglichen Kontrollen sollten Schäden, falls sie doch einmal auftreten, entdeckt und beseitigt werden und der Biber vertrieben werden können. Regina Schwarz, Co-Vorsitzende des BUND Brandenburg: „Es mag im ersten Moment plausibel klingen, im Hochwasserfall den Abschuss von Bibern zu erleichtern. Faktisch ist dies aber nicht gerechtfertigt.“ Der BUND hatte strengere Vorgaben für Eingriffe in Natura-2000-Gebieten, eine klare, dokumentierte Alternativenprüfung, wirksame Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie bessere Regelungen zu Monitoring und Evaluation gefordert. Diese Forderungen seien nicht aufgegriffen worden. In einem Hintergrundpapier heißt es zudem: „In den zwanzig (…) ausgewerteten Studien und Behördenberichten finden sich keine robusten Nachweise, dass Abschüsse das Risiko eines Deichversagens zuverlässig und nachhaltig reduzieren. Mehrere Managementberichte deuten vielmehr darauf hin, dass (…) freiwerdende Reviere rasch wiederbesiedelt werden können.“ Statt Biber abzuschießen, setzt der BUND auf Prävention, frühe Erkennung möglicher Schäden, schnelle Reparatur und die Schaffung geeigneter Ausweichräume, etwa Rettungshügel, auf die Biber sich im Hochwasserfall zurückziehen können.

In Märkisch-Oderland – und andernorts – verursachen Biber vor allem Probleme, wenn sie Wasser dort anstauen, wo landwirtschaftliche Flächen oder in Siedlungsnähe Gärten und Keller vernässt werden. Zudem fällen Biber Bäume unabhängig von Alter oder Wert. Der Brandenburgische Bauernverband hatte deshalb schon Ende 2025 gefordert, das auch geschädigte Baumbestände oder durch Bibergänge gefährdete landwirtschaftliche Bearbeitung als Grund zur Entnahme gelten sollten. Und mehr noch: Fleisch und Pelz der erlegten Tiere sollten vermarktet werden dürfen. Entsprechend harsch reagiert der Verband auf die überarbeitete Verordnung: „Die nur aufgehübschte Biberverordnung bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Menschen und Kommunen in den stark betroffenen Regionen zurück.“

Die Untere Naturschutzbehörde sieht bei allen Problemen auch positive Effekte durch den Biber. Ulrike Eckert: „Der Biber schafft durch seine Lebensweise neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Um hier ein konkretes Beispiel anzuführen, kann das Zinndorfer Mühlenfließ genannt werden. In diesem naturnahen Landschaftsteil haben sich Bereiche gebildet, in denen nun zum Beispiel Kraniche brüten. Der Wasserrückhalt in der Landschaft wird verbessert, was in Zeiten des Klimawandels als besonders positiv zu betrachten ist. Durch Biberstaue in Zuläufen von Gewässern, bleibt der Wasserstand von Teichen und Seen konstant. Die Wasserqualität der Gewässer wird dazu zusätzlich verbessert, da die Biberdämme Schadstoffe abfangen.“ Dies sei zum Beispiel beim Schermützelsee in Bu­ckow der Fall.

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