Das Leben hält sich nicht an Normen

Am 11. September fand in Müncheberg die Fachtagung der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg zum Thema Wohnungslosigkeit statt. Eigentlich geht es um Menschen. Aber es ging auch um Daten, Zielgruppen, Bedarfe, Schnittstellen und Hürden. Engagement und Ethik stießen auf Rationalität und Moral. Von Juliane Roschitz

Ein Dach über dem Kopf ist Menschenrecht. Dennoch gibt es zu viele Menschen, die dieses Dach verlieren. Warum das so ist und wie Obdachlosigkeit bekämpft werden sollte, war Thema einer Fachtagung in der Stadtkirche Müncheberg. Foto: jro

Der Fachausschuss Existenzsicherung und Armutsbekämpfung der LIGA Brandenburg lud Interessierte aus Fachwelt, Politik und Verwaltung aus den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree ein, um über die Entwicklungen im Bereich der Wohnungslosigkeit zu sprechen.
4.150 Menschen sind aktuell in Brandenburg ordnungsrechtlich untergebracht, also ohne eigene Wohnung. Dazu kommen die Menschen, die bei Freunden und Bekannten unterkommen, im Auto leben oder sich anderweitig durchschlagen. In Märkisch-Oderland sind es 25 Menschen. In kleinen Gemeinden ist die Zahl der Wohnungslosen pro 1.000 Einwohnende geringer, als in großen Gemeinden. Bei unter 20.000 Einwohnenden sind es 2,4, bei über 500.000 Einwohnenden 8,6 wohnungslose Menschen pro 1.000.
Betroffen sind junge Menschen, große Familien, Menschen mit multikomplexen Problemen und Senioren. Es trifft Menschen, die nicht in die vorhandenen Hilfsstrukturen passen, einsam sind, schwerwiegende Lebensveränderungen erfahren haben, die Miete nicht mehr zahlen können. Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind unterschiedlich und können letztlich jeden treffen. Vor allem trifft es die Personen, die sich zu spät Hilfe suchen. Und Hilfe gibt es. Sowohl der Landkreis als auch zum Beispiel die Caritas oder die Diakonie bieten Beratung und praktische Unterstützung an. Je früher der Zeitpunkt der Hilfe, umso größer die Chance, die Wohnungslosigkeit zu verhindern. Der Weg zur Hilfe ist für Betroffene voller Hürden. Es beginnt damit, dass Menschen sich erst im letzten Moment eingestehen, dass die Wohnungslosigkeit vor der Tür steht. Weiter geht es damit, dass Beratungsangebote nicht bekannt und nicht erreichbar sind. Insbesondere in ländlichen Regionen sind die Wege zu lang, die Angebote nicht sichtbar.
Ist die Wohnung verloren, kommen die Menschen anfangs noch bei Familie, Bekannten und Freunden unter, wohnen im Auto oder schlagen sich anderweitig durch. Es gibt auch die Möglichkeit der sogenannten ordnungsrechtlichen Unterbringung in Wohnungen, die die Gemeinde bereitstellt. Diese Form der Unterbringung kostet die Gemeinden viel Geld und ist keine angestrebte Dauerlösung.
Die Wohnungssuche aus dieser Position heraus gestaltet sich schwierig. Wohnraumanbietende und Wohnungssuchende finden schwer zusammen, gerade private und kommunale Vermietende sind nicht auf den großen Plattformen zu finden. Dabei gibt es laut Aussage eines Vermieters in Bad Freienwalde genug bezahlbaren und freien Wohnraum. Er berichtet, dass das Verhalten von Menschen mit psychischen Problemen, Suchtkrankheiten, dem Messisyndrom eine Herausforderung für die Mietergemeinschaft ist und die Folgekosten und Konfliktlösungsmaßnahmen nicht vom Vermietenden geleistet werden können. Menschen mit multikomplexen Problemen brauchen soziale Begleitung, Betreuer brauchen mehr Rechte und Zeit. Würde diese Begleitung sichergestellt, stünde dem friedlichen Zusammenleben nichts im Wege. Seine Erfahrung sei jedoch eine andere. Er berichtet von materiellen Schäden durch absichtliches Fehlverhalten und Kündigungen anderer Mietenden aufgrund der nicht mehr tragbaren Zusatzbelastung.

Immer mehr Senioren sind
von Wohnungslosigkeit betroffen

Um Wohnungslosigkeit zu verhindern gibt es verschiedene Ansätze auf verschiedenen Ebenen. Grundsätzlich sollten Mieten bezahlbar sein und Arbeit gut entlohnt werden. Ist ein Nachbar, Arbeitskollege, Vereinskollege von Umbrüchen, Trennung, Krankheit oder anderen Herausforderungen betroffen, ist es wichtig, dass die Person Unterstützung erfährt. Sind Menschen einsam, wird es schwer, Warnsignale zu erkennen. Die Hilfsangebote müssen niedrigschwellig zugänglich sein und vor allem bekannt. Im Landkreis Oder-Spree gibt es zum Beispiel das Projekt „Haltestelle“, welches als Anlaufstelle und Zentrale für Hilfe agiert. Die Menschen, die dort und bei anderen Trägern arbeiten sind spezialisiert, sind wertfrei und können die erforderlichen Schritte einleiten, um den Erhalt der Wohnung sicherzustellen. Da das Leben sich nicht an Normen hält, bedarf es auch mehr Flexibilität bei möglichen Lösungen von der Unterstützung bei einem digitalen Antrag bis zur Vermittlung einer psychologischen Akuthilfe. Eine koordinierte Vernetzung und Aufgabenteilung zwischen den Akteuren, den Angeboten, Fachkräften, den Vermietenden, Wohnungsuchenden und weiteren Akteuren würde die Kolleginnen und Kollegen darin unterstützen, die richtigen Angebote – die es gibt – auch zu vermitteln. Und auch im Wohnungsbau könnten hilfreiche Veränderungen durchgeführt werden. Andere Wohnungsmodelle zum Beispiel, die in den Bedarf der Menschen passen. Zum Beispiel Wohnungen mit Gemeinschaftsräumen und mehren Zimmern für Wohngemeinschaften oder optionale Türen zwischen zwei Wohnungen um sie für große Familien oder Eltern mit Nestmodell nutzbar zu machen.
Als Fazit lässt sich sagen, dass die Akteure im Bereich der Hilfe sehr engagiert sind und Menschen unterstützen wollen. Für sie ist es eine ethische Grundlage, hier Lösungen zu finden. Andere sehen das anders, sie finden, dass der Staat nicht für alles sorgen kann, die Menschen allein für sich verantwortlich sind. Und wieder andere bauen immer weitere Fallstricke ein und bringen die Hilfe finanziell und bürokratisch über ihre Grenzen. Menschlichkeit, Weitsicht oder Verantwortung auf der Entscheiderebene: Fehlanzeige.

Hintergrund

Wohnen ist ein Menschenrecht. Es ist in internationalen und europäischen Menschenrechtsverträgen geregelt.
Im Grundgesetz ist das Wohnrecht nicht direkt aufgeführt, ergibt sich aber aus dem Zusammenspiel aus Artikel 1 Absatz 1, der Menschenwürdegarantie, und Artikel 20 Absatz 1, dem Sozialstaatsprinzip.
Das Bundesverfassungsgericht spricht vom „Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“
Der Staat muss allen Menschen ein solches Recht gewährleisten – unabhängig etwa von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus.

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