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Förderrichtlinie Baum und Strauch – scheitert es am Gartenzaun?
Die Baumförderrichtlinie fördert Privatpersonen bei der Anpflanzung von Baum– und Strauchbeständen auf ihrem Grundstück. Gesetzliche Regelungen begrenzen die Möglichkeiten. Sie ist schwer umsetzbar. Diese Erfahrung macht auch Petershagen/Eggersdorf. Von Juliane Roschitz
Seit April 2021 gibt es in Petershagen/Eggersdorf die Förderrichtlinie Baum und Strauch. Seit ihrer Gültigkeit ist lediglich eine Förderzusage erfolgt. Vier weitere Anfragen wurden nicht bewilligt, weil der Antrag erst nach der Pflanzung erfolgte oder Pflanzen beantragt wurden, die nicht für die Förderung vorgesehen waren. Das geht aus den Antworten der Verwaltung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Der gesamte Förderantragsprozess sei von den Bürgerinnen und Bürgern „in den wenigen Beratungsgesprächen“ als zu komplex bewertet, nicht verstanden worden oder seien am tatsächlichen Bedarf vorbeigegangen. In der Praxis können die Anforderungen der Satzung nur schwer umgesetzt werden. Die förderfähigen Baumarten werden zum Teil zu groß, um auf den Grundstücken einen geeigneten Platz zu finden. Zudem kommen weitere Anforderungen aus anderen Gesetzen dazu. Im Nachbarschaftsgesetz des Landes Brandenburg zum Beispiel sind Mindestabstände von Bäumen zum Nachbarn vorgegeben. Die Standortwahl wird so weiter eingeschränkt.
Sollte es doch möglich sein, einen Ort zu finden sind weitere Rechtskonflikte bezüglich der Äste zu wahrscheinlich, die über den Nachbarzaun ragen. Laut Bundesgerichtshof darf der Nachbar die in dessen Grundstück ragenden Äste eines Baumes auch dann abschneiden, wenn dadurch der Baum eingehen kann. Im Zweifel handelt es sich um einen zuvor geförderten Baum. Ein weiterer Punkt ist die erforderliche Größe und die damit verbundenen Kosten des Baumes sowie das Risiko, dass der geförderte Baum nicht anwächst oder stirbt. In diesem Fall müsste der Baum laut aktueller Richtlinie vom Bürger auf eigene Kosten ersetzt werden oder die Förderung zurückgezahlt werden. Damit nicht genug. Erfolgt ein Verkauf des Grundstücks, muss die Verantwortung für den Baum, die Zweckbindung auf den Käufer übertragen werden. Das hat negative Auswirkungen auf Verkaufsverhandlungen und erhöht den notariellen Aufwand. In der Antwort auf die Anfrage der Grünen heißt es: „Dies sind nur einige Beispiele, die es im Ergebnis als schlauer erscheinen lassen, einen kleineren Baum derselben Art auf eigene, dann aber geringere Kosten zu pflanzen. Geht dieser ein, dann hält sich der finanzielle Schaden aber in Grenzen.“
Die Baumförderrichtlinie sollte als ein Baustein dienen, um den naturnahen und baumreichen Charakter der Gemeinde zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der symbolische Gartenzaun begrenzt die Möglichkeiten, die rechtlichen Anforderungen an den Förderprozess machen diese letztlich kompliziert und unattraktiv. Das Ziel der Richtlinie jedoch hat Bestand. Die Menschen profitieren von vielen hochwertigen und klimaangepassten Bäumen und Sträuchern. Bäume kühlen, reinigen Luft, spenden Schatten, reduzieren Verdunstung, beeinflussen das (Mikro-)Klima also positiv.
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