Wohnungen im Landkreis sind entweder zu teuer, zu klein oder zu weit weg von den Bedarfen des Alltags. Das Suchen und Finden ist eine Herausforderung, vor allem, wenn die Familien groß sind und der Staat die Miete zahlt. Geflüchteten Familien fällt das aktuell auf die Füße.
Wohnraumsuche im Landkreis – schwierige Hürde für Familien
Wohnungen im Landkreis sind entweder zu teuer, zu klein oder zu weit weg von den Bedarfen des Alltags. Das Suchen und Finden ist eine Herausforderung, vor allem, wenn die Familien groß sind und der Staat die Miete zahlt. Geflüchteten Familien fällt das aktuell auf die Füße. Von Christian Göritz-Vorhof und Juliane Roschitz
Am 7. Juli fand ein Runder Tisch zum Thema „Wohnraum in Märkisch-Oderland“ in Müncheberg statt. Auf Einladung von Manuela Reiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Simona Koß (SPD) kamen Vertreter:innen des Migrationssozialdienstes, der Geflüchtetenhilfe, einzelner Träger der Unterkünfte, Kreistagsabgeordnete und private Vermieter:innen zusammen. Aus aktuellem Anlass lag der Schwerpunkt des Termins bei Familien, die in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnverbünden leben und jetzt kurzfristig ausziehen müssen, weil sie einen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Der neue Status ermöglicht die Arbeitsaufnahme und erlaubt den Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft und stellt damit für die Geflüchteten eigentlich eine Erleichterung dar. Die Statuszuerkennung hat aber auch zur Folge, dass Familien ihr temporäres Zuhause verlieren. Mit einem Aufenthaltstitel muss innerhalb von drei Monaten der Auszug erfolgen.
Für jeden Menschen im Landkreis, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern ist das eine große Herausforderung. Bezahlbarer Wohnraum ist schwer zu finden, vor allem für Familien mit mehreren Kindern, sowie in räumlicher Nähe zu Arbeit und Schule.
Das Problem Wohnungsmarkt ist bekannt und betrifft alle. Warum jetzt ein Runder Tisch zu diesem Thema? Am 15. April teilte der Landkreis den betroffenen Menschen mit, dass sie innerhalb von zwei Wochen ausziehen müssen. Mit anwesend waren die Kinder der Familien und das Jugendamt. Neben der Ankündigung über die Frist zum Auszug wurde mitgeteilt, dass bei erfolgloser Wohnungssuche, also drohender Obdachlosigkeit, die minderjährigen Kinder der Familien in Obhut genommen werden, denn bei Obdachlosigkeit läge Kindeswohlgefährdung vor. Als Lösung wurde den Familien empfohlen, die Kinder bei Bekannten und Verwandten unterzubringen.
Die Kinder weggeben, das sichere Zuhause verlieren, wieder alles verlieren und wieder nicht wissen wie es weitergeht. Was diese Aussage mit Eltern und Kindern macht, kann man sich vorstellen. So ein Gefühl sollte kein Mensch in MOL jemals haben. Deshalb der Runde Tisch zu diesem Thema.
Hürden der Wohnungssuche und Kindeswohlgefährdung
Die Probleme gehen noch tiefer, sind eingeschliffen. Neben der extrem kurzen – im vorliegenden Fall mit zwei Wochen realitätsfernen – Zeitlinie zur Wohnungssuche kommt die Hürde, dass geflüchtete Menschen die Modalitäten der Wohnungssuche in Deutschland nicht kennen. Selbst in der Ukraine sind diese anders, geschweige denn mit Syrien oder Afghanistan zu vergleichen. Aufklärung zu den hiesigen Modalitäten während des Aufenthalts in der Gemeinschaftsunterkunft oder den Wohnverbünden wäre hilfreich. Aber wer soll diese Aufklärung übernehmen, ohne wiederum in die erforderliche Selbstständigkeit der Menschen einzugreifen?
Die Abhängigkeiten von Behörden und Bürokratie führe dazu, dass Menschen die Tausende Kilometer Flucht durchgestanden haben, hier zunehmend unselbstständig werden. Um Mietverträge und das Anmelden von Stromversorgung jedoch allein meistern zu können, bedarf es als Starthilfe Deutschkurse mit diesen Inhalten. Diese werden bereits durchgeführt, dennoch sei der erforderliche Umfang mit den derzeitigen Strukturen und Ressourcen nicht leistbar, beschrieben es Anwesende, die in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit tätig sind.
Der Vorschlag des Landkreises an die Familien, sie sollen ihre Kinder bei Bekannten und Familien unterbringen, wurde als unverantwortlich und angstmachend kritisiert. Beengte Wohnungen und Unterbringungen von Kindern bei Bekannten und Verwandten stelle ganz klar eine Kindeswohlgefährdung dar, die statistisch belegt sei, so Christian Raschke vom Offenen MOL. Die Veranstaltung des Landkreises wurde als Schaffung einer Drohkulisse beschrieben, die das Risiko für kindeswohlgefährdende Zustände erhöhe statt zu reduzieren.
Weiter wurden Fälle von Mietwucher durch private Vermieter:innen erwähnt, die die Lage der arbeitenden Geflüchteten ausnutzten und diese in teils heruntergekommenen Wohnungen unterbringen oder die Preisschraube noch weiter drehen, wenn sie wissen, dass die öffentliche Hand für die Kosten aufkommt.
Daneben stehen die sehr verschieden hohen Unterbringungskosten in den Gemeinschaftsunterkünften, die der Landkreis von den Geflüchteten und ihren Kinder mit Aufenthaltsstatus einfordert. Diese liegen zwischen 230 Euro und über 700 Euro je nach Unterkunft und fallen pro Kopf an. Die Kosten sind dort höher, wo die Wohnräume schlecht gedämmt sind und keine moderne Energieversorgung vorliegt, die Betriebskosten treiben hier die Kosten.
Abhilfe in Sicht?
Fraglich ist, ob allen Beteiligten bewusst ist, dass die Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft letztlich durch die öffentliche Hand beglichen werden, was der wahre Zweck hinter all diesen Regelungen ist und ob der personelle Aufwand, die gesamtgesellschaftliche Wirkung und die Integration der Menschen damit gefördert oder blockiert wird. Es bleibt das Gefühl, dass hier alle nur verlieren.
Ein erster Schritt könnte es sein, dass der Landkreis auf die Wohnungsbaugenossenschaften im Landkreis zugeht und dahingehend sensibilisiert, dass die Unterbringung von geflüchteten Personen eine Pflichtaufgabe ist, eine Aufgabe, die verantwortungsvoll von mehreren Akteuren gemeinsam getragen werden muss. Mietkosten werden im Zweifel von den Steuerzahlenden gezahlt. Die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugenossenschaften wie der Strausberger SWG, der SEWOBA in Seelow und der Wosella in Neuhardenberg seien positive Beispiele, wie es funktionieren kann. Die Kapazitäten seien aber auch hier mittlerweile ausgeschöpft, die Wartelisten für Wohnungen, insbesondere in Strausberg, sehr lang.
Noch schwieriger ist es, private Angebote zu finden. Ein zentraler Wohnungsmarkt für private Vermieter:innen könnte helfen, Wohnraum und Suchende zusammenzubringen. Hilfreich wären auch flexiblere Wohnungsmodelle. Zum Beispiel zwei Wohnungen neben- oder übereinander oder eine Tür, die in eine Wand eingesetzt werden kann, um aus zwei kleinen Wohnungen eine passende größere zu machen. Diese Vorschläge gelten für den Wohnungsmarkt insgesamt, denn nur weil sich die Familienverhältnisse ändern, bleibt ja das Netzwerk bestehen. Neuen Wohnraum zu finden ist für alle Menschen ein Problem und könnte so etwas Entspannung erfahren.
Eine andere Maßnahme, für die sich die Beteiligten einsetzen wollen, ist die Verlängerung der Frist auf mindestens sechs Monate. In anderen Landkreisen werden dafür erheblich längere Fristen von bis zu 24 Monate eingeräumt. Wer eine Gemeinschaftsunterkunft schon einmal von innen gesehen hat, weiß, dass hier wohl niemand freiwillig länger bleibt. Die Menschen, die bleiben, haben ihre Gründe. Ob diese nachvollziehbar sind oder legitim, wäre jeweils zu klären und entsprechend zu handeln.
Schlussendlich handelt es sich bei der drohenden Obdachlosigkeit um ein selbst gemachtes Problem des Landkreises. Wenn die Menschen nicht zwangsweise in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht würden, sondern sich von Beginn an ihres Aufenthalts in Märkisch-Oderland selbst Wohnungen suchen dürften, wie es in anderen Landkreisen Brandenburgs möglich ist, dann gäbe es das Problem nicht in diesem Maße. Integration wäre viel einfacher und der Landkreis würde viel Geld sparen, da die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften viel teurer ist. Das jedoch sei vom Landkreis nicht gewollt, weil dieser die Kontrolle über die Geflüchteten haben möchte, fasste es Christian Raschke vom Offenen MOL zusammen.
Hintergrund
In der Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland über die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen steht: „Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten, (…) sind öffentliche Aufgaben, die dem Landkreis Märkisch-Oderland gemäß § 2 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.“
Und weiter: „Hierfür hält der Landkreis (…) Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnverbünden vor.“ Nutzungsberechtigt ist „jede Person, die einer entsprechenden Einrichtung der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis Märkisch-Oderland zugewiesen wird.“ Das Nutzungsrecht bleibt, bis das ausländerrechtliche Verfahren abgeschlossen ist, also bis zum Aufenthaltstitel oder der Ablehnung des Antragsverfahrens.
Die Dauer von sechs Monaten soll nicht überschritten werden. Weiter ist in der Satzung geschrieben, dass im Falle einer Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) das Nutzungsverhältnis spätestens drei Monate nach der Einstellung der Leistungen endet.
In begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag kann der Duldungszeitraum in der Einrichtung verlängert werden. Im obigen Fall ist die Frist auf den 31. Juli verlängert worden.
Aber in dicht besiedelten Gegenden fehlt bezahlbarer Wohnraum. In dünn besiedelten Gegenden fehlen die Anbindungen zu Schule, Arbeit und Versorgung. Ohne Auto auf dem Land ist gesellschaftliche Teilhabe kaum möglich. Die Anforderungen an Wohnraum für große Familien erschweren die Suche.
Gesellschaftliche Verschlossenheit in ländlicheren Räumen grenzen die Optionen weiter ein. Hinzu kommen die Unkenntnis der Betroffenen über erforderliche Schritte, um eine Wohnung zu finden, bürokratische Abhängigkeiten, die einander bedingen und kaum aufzulösen sind: Ohne Aufenthaltstitel keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Bus keine Anbindung, ohne Anbindung keine Arbeit, ohne Geld kein Führerschein, geschweige denn ein Auto, ohne Aufenthaltstitel kein Konto, ohne Konto kein Geld und so weiter. Dazu noch die Kurzfristigkeit und der psychische Druck, von den eigenen Kindern getrennt zu werden, wenn man es nicht schafft, rechtzeitig einen anderen, eigenen Wohnraum zu finden. Im Falle von fehlendem eigenen Einkommen der Familie muss eine gefundene Wohnung wiederum den zulässigen amtlichen Vorgaben entsprechen. Ein weiterer bürokratischer Prozess, für den die Menschen Unterstützung benötigen.
Und dann noch das fehlende Match zwischen Menschen und Wohnungsangebot. Wo finden Menschen selbstständig Wohnungen? Im Internet. Viele Angebote, insbesondere die privaten und die kleineren Vermietenden sind jedoch nicht auf diesen Webseiten eingestellt.
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