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Zwischen Bedarf und knappen Ressourcen
Fredersdorf‑Vogelsdorf ringt um die Zukunft seiner Sportinfrastruktur. Radrennbahn und Sportfunktionsgebäude stehen auf der Agenda – doch knappe Ressourcen, lange Planungszeiten und gesetzliche Fristen erschweren die Umsetzung. Auch Eigenleistungen der Vereine können die Situation kaum entlasten. Welche Wege bleiben der Gemeinde, um dennoch voranzukommen? Von Peter Küllmer
Wie lässt sich die notwendige Sportinfrastruktur sichern, wenn gleichzeitig Personalengpässe, lange Planungszeiten und gesetzliche Fristen den Handlungsspielraum begrenzen? Eine Frage, die nicht nur Fredersdorf-Vogelsdorf umtreiben dürfte. Foto: Peter Küllmer
Die Gemeinde Fredersdorf‑Vogelsdorf steht bei zwei wichtigen Projekten vor einem bekannten kommunalen Dilemma: Die Radrennbahn und das geplante Sportfunktionsgebäude in Vogelsdorf benötigen Investitionen – gleichzeitig sind Personal und Zeit knapp.
Die Gemeindevertretung hatte 2025 beschlossen, die Planung des Sportfunktionsgebäudes zu priorisieren und die Radrennbahn zunächst zurückzustellen. Die Verwaltung hat inzwischen die Vergabeunterlagen vorbereitet, ein Beschluss ist für September 2026 vorgesehen. Nach aktuellem Stand wäre eine Fertigstellung frühestens 2030 möglich. Für die Radrennbahn zeigt die Verwaltung auf, dass eine Teilinstandsetzung nicht ausreicht, auch wenn Teile der Gemeindevertretung bzw. die Rennfahrer vor Ort befürworten, eine umfassende Sanierung notwendig wäre. Bereits 2022 hatte die Gemeinde zugesagt, sich mit bis zu 1,1 Millionen Euro zu beteiligen, doch Fördermittel blieben bislang aus.
Hinzu kommt eine gesetzliche Frist im sogenannten Sondervermögen: Nach dem Zukunftspaket‑Brandenburg‑Errichtungsgesetz müssen die Kommunen mindestens 50 Prozent ihrer Budgets bis zum 31. Dezember 2029 für fällige Rechnungen verausgaben. Wird diese Marke nicht erreicht, kann das Land Mittel innerhalb der kommunalen Ebene umschichten. Für Projekte mit langen Planungs‑ und Bauzeiten – wie Radrennbahn und Sportfunktionsgebäude – ist das ein Risiko.
Die Verwaltung weist deshalb darauf hin, dass beide Vorhaben zwar weiterhin berücksichtigt werden, aber erst im Mai 2026 im Rahmen der gesamten Investitionsplanung neu eingeordnet werden sollen. Eine isolierte Einzelentscheidung hält sie derzeit nicht für sinnvoll.
Damit bleibt die zentrale Frage offen: Wie lässt sich die notwendige Sportinfrastruktur sichern, wenn gleichzeitig Personalengpässe, lange Planungszeiten und gesetzliche Fristen den Handlungsspielraum begrenzen? Neben der klassischen Eigenrealisierung könnten auch alternative Modelle – etwa Kooperationen mit spezialisierten Infrastrukturentwicklern (Bsp. Hemsö in Rangsdorf) – eine Rolle spielen. Welche Lösung am Ende tragfähig ist, wird die Gemeinde in den kommenden Monaten entscheiden müssen.
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