Standortältester informiert über Zukunft der Reserve

Am 15. Oktober beriet der Bundestag in erster Lesung über das Reservestärkungsgesetz. Was die sogenannte „neue Reserve“ bedeutet, darüber informierte der Standortälteste, Brigadegeneral Sascha Zierold in seiner Reihe „Bundeswehr und Gesellschaft in Strausberg“. Von Christian Göritz-Vorhof

Sucht die Nähe zur Bevölkerung: Der Standortälteste von Strausberg, Brigadegeneral Sascha Zierold ludt zum Format Bundeswehr und Gesellschaft in Strausberg. Foto: Carolina Deni

Am 16. September hatte Brigadegeneral Sascha Zierold als Standortältester der Bundeswehr in Strausberg ins Stadthaus geladen. Es war die vierte Veranstaltung in der Reihe „Bundeswehr und Gesellschaft in Strausberg“ die dem Austausch zwischen Bundeswehr und Gesellschaft dienen soll. In den vorangegangen Veranstaltungen hatte er zu Verteidigungsfähigkeit, 35 Jahre Armee der Einheit und zum neuen Wehrdienst vorgetragen. Dieses Mal stand das Thema die neue Reserve auf der Agenda.
Aus Gesprächen nehme er war, „dass viele Bürgerinnen und Bürger Fragen haben, an ihre Bundeswehr und dass wir als Bundeswehr nicht immer gut darin sind sind, für Fragen zur Verfügung zu stehen“. Daher freue er sich, dass viele aus Politik und Verwaltung der Einladung ins Stadthaus gefolgt seien, so Brigadegeneral Sascha Zierold. Unter den Gästen waren der Stellvertretende des Landrats, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Seelow, Strausberg, Wriezen, sowie Vertreter:innen von Polizei, Feuerwehr und Bundesforst. Weiterhin waren auch Vertreter:innen aus der Wirtschaft, aus Pflege- und Krankenhausgesellschaften sowie interessierte Bürger:innen vor Ort. „Es gehört zur Wahrheit in Deutschland, dass Viele seit der Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr ganz so viel über ihre Bundeswehr wissen“, so Sascha Zierold, wenngleich es „Ihre Bundeswehr in dieser Gesellschaft“ sei. „Daher sehe ich es als notwendig, unmittelbar ins Gespräch zu kommen“, fuhr er fort.

Aufwuchsziele bis 2035 im Gesetz festgeschrieben:
„Es bleibt Ihre Bundeswehr in der Gesellschaft“

In seinem Vortrag ging Brigadegeneral Sascha Zierold zunächst auf die wesentlichen Inhalte des Wehrdienstmodernisierungsgesetz ein, welches seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist und Änderungen am Wehrdienstgesetz und Soldatengesetz mitbringt. In den vom deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen wird der zu erreichende personelle Aufwuchs festgelegt und konkrete Zahlen mit Vorgaben für die Anzahl der aktiven Soldaten sowie für die Reservisten ab dem aktuellen Jahr bis 2035 vorgegeben.
Für 2026 ist das Ziel auf 186.000 bis 190.000 aktiven Soldaten anzuwachsen. Dieses Ziel hatte die Bundeswehr zum Stichtag 31. Juli 2026 mit 186.700 bereits erfüllt und war damit auf einem personellen Höchststand seit 13 Jahren. Bis 2035 soll die aktive Truppe auf 255.000 bis 270.000 Soldatinnen und Soldaten weiter anwachsen. Gleichzeitig soll die Reserve auf mindestens 200.000 Reservisten ansteigen. Dieses Jahr wurden bereits 15.000 Menschen eingestellt, und damit 3.000 mehr als im Vorjahr. Aus diesen werde nach deren Ausscheiden Reservisten. Ausnahmen stellen jene dar, die anschließend hauptberuflich in Blaulichtorganisationen wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst arbeiten. 
„Dass die Bundeswehr jetzt alle jungen Männer anschreibt, die in dem Jahr 18 werden, wird von einigen als ein spürbarer Wandel wahrgenommen. Dies ist die Konsequenz aus der Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage in Deutschland und in Europa und das Ergebnis dessen, dass wir nicht so wie die letzten 30 Jahre weitermachen können“, ordnete Brigadegeneral Sascha Zierold die Hintergründe ein. Er machte dabei deutlich, dass die Bewertung der sicherheitspolitischen Lage, dass 2029 Russland in der Lage sein wird, NATO-Gebiet herauszufordern, keine Übertreibung sei. Diese Bewertung fuße dabei nicht allein auf der Einschätzung deutscher Experten, sondern auf den Bewertungen von Experten der freien Welt.
Im Weiteren ging er auf die Herausforderungen ein, die mit dem Aufrechterhalten einer Reserve mit in Arbeitsverhältnissen stehenden Reservisen entstehen. Es müssen neue Ausbildungsformen gefunden werden, um wochenlange Abwesenheiten zu vermeiden, es müsse mehr online stattfinden und Ausbildungsinhalte komprimiert werden, stellte Brigadegeneral Zierold notwendige Anpassungen auf Seiten der Bundeswehr dar.
Zur Ausbildung notwendiger militärischen Grundqualifikationen muss nach jahrzehntelanger Aufgabe von Liegenschaften erst wieder Infrastruktur geschaffen werden. Dazu werden deutschlandweit ehemalige Bundeswehrliegenschaften wieder reaktiviert, wo diese noch in Nutzung sind. Diese sind jedoch häufig als Aufnahmeeinrichtung in Nutzung. Damit stellt sich die Frage wohin mit den Aufnahmeeinrichtungen, die zu halten die Kommunen und Länder verpflichtet sind, macht Brigadegeneral Sascha Zierold die Nutzungskonkurrenz durch die Notwendigkeit für den Ausbau an Infrastruktur deutlich.

Aufhebung der „doppelten Freiwilligkeit" -
„Bundeswehr muss Menschen für eine bestimmte Zeitspanne pro Jahr heranziehen können“

Im Weiteren wurden die verschiedenen Facetten der Reserve und Beorderung dargelegt, die sich mit dem Reservestärkungsesetz zum 1. Januar 2027 ändern werden. Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 mussten seit 2021 alle Menschen die Soldaten waren und ausgestiegen sind, damit rechnen in den folgenden sechs Jahren als Reservist oder Reservistin herangezogen zu werden. Im September hat die Bundeswehr diese interne Regel von sechs Jahre außer Kraft gesetzt und die Grundbeorderung entfristet. Damit gilt (wieder) eine seit 1956 gesetzlich geregelte Dienstleistungspflicht, die abhängig vom Dienstverhältnis (Dienstgrad) und Lebensalter zwischen dem 45. und 65. Lebensjahr endet. Dies war bis 2011 jedoch normal. Betroffene Menschen werden dazu in den nächsten Wochen Post erhalten. Dies, wenngleich klar ist, dass sie derzeit weder über Ausrüstung verfügen noch eine Zugehörigkeit zu einem Truppenteil besteht. 
Der Kern zur Stärkung der Reserve und im Gesetz besteht in der Aufhebung der sogenannten „doppelten Freiwilligkeit“. Bisher gilt, dass sowohl die Person wie zivile Arbeitgebende einer Reserveübung zustimmen müssen. Diese doppelte Freiwilligkeit soll aufgehoben werden. „Die Bundeswehr muss Menschen für eine bestimmte Zeitspanne pro Jahr zu einer Reservedienstleistung heranziehen dürfen.“ stellt Brigadegeneral Sascha Zierold den Kern des Gesetzes dar.
Neben der Betroffenheit der jeweiligen Menschen, wurdeim Folgenden die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen umrissen. Dass eine Einberufung von Mitarbeiten für Unternehmen ein empfindlicher Eingriff sein kann, insbesondere je kleiner diese sind, sei bewusst. Daher komme es auf die Kommunikation aber vor allem auf Planbarkeit an, sodass für Arbeitgeber auch Ersatz geplant werden könne. Grundsätzlich nehme er eine generelle Zustimmung dafür als gesellschaftliches Engagement wahr, wenngleich dies bei konkreter persönlicher Betroffenheit anders aussehen wird. Daher bedarf es der weitere Kommunikation und des Austauschs.
Wenngleich die Abwesenheit von Mitarbeitern mögliche Einschnitte mit sich brächte, so erwerben Mitarbeiter bei der Bundeswehr auch Kompetenzen, wovon u.U. auch die zivilen Arbeitgeber profitieren. Gleichzeitig bringen die Reservistinnen und Reservisten wiederum Qualifikationen und Kompetenzen aus ihren zivilen Berufen mit, hob Brigadegeneral Sascha Zierold diesen potentiell positiven Nebeneffekt hervor. 
Neben der Dauer und Abstimmungen mit Arbeitgebern wird auch die Entschädigung der Arbeitgeber neu geregelt werden. Beim Thema Finanzen kommt auch der Aspekt Attraktivität und Besoldung noch hinzu. Dabei sehen die derzeitigen Besoldungssätze bereits hohe Einstiegsgehälter sowie hohe Prämien für Reserveübungen vor. Ein Umstand, der nicht zur Freude bei all jenen Arbeitgebern führt, die solche Beträge nicht leisten können, ordnete Brigadegeneral Sascha Zierold ein.

Kernpunkte

Verpflichtenden Heranziehung wird ermöglicht und damit die Abschaffung der „doppelten Freiwilligkeit“. Heranziehung in einem Stufenmodell unter Berücksichtigung vorhergehender Dienstzeit – drei bis max. zwölf Wochen Reservedienst pro Jahr. Höchstaltersgrenzen für FWDL bei 45 Jahren, für SAZ und Berufssoldatinen und -soldaten bei 65 Jahren.
Attraktivität des Reservedienstes soll gesteigert werden und Bürokratie in diesem Bereich abgebaut werden.

Arbeitgebende sollen bei künftigen Reservedienstleistungen (ihrer Arbeitnehmenden) vorher angehört werden. Heranziehungsbescheide sollen acht statt wie bisher vier Wochen vor Beginn Dienstleistung zugestellt werden. Wie bisher können Arbeitgebende im Frieden um Zurückstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, wenn diese für den Betrieb unabkömmlich sind.

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/regierung-billigt-reservestaerkungsgesetz-6118026

Bürgermeister äußern Sorgen
vor Konkurrenzsituationen in Krisenfällen

Im zweiten Teil der Veranstaltung ging er auf die Fragen von Vertretern aus Lokalpolitik, Verwaltung und Wirtschaft ein. Die anwesenden Bürgermeister und Amtsleiter sprachen mögliche Konkurrenzsituationen beim Zugriff auf Personal in Krisenszenarien an. Konkret wurden Sorgen geäußert, dass in Großschadenslagen Personal für die Reserve herangezogen wird, welches auch auf der zivilen Seite zur Krisenbewältigung benötigt wird. Dies betrifft u.a. Feuerwehr, THW sowie die Besetzung der Katastrophenschutz-Leuchttürme. Brigadegeneral Sascha Zierold verwies darauf, dass diese Aspekte der Politik klar seien und im Gesetzgebungsverfahren die entsprechenden Verbände und Experten einbezogen würden. Dabei machte er deutlich, dass Personen, die bei Polizei und Berufsfeuer arbeiten, grundsätzlich von der Reserve ausgenommen sein werden. Daneben werde es absehbar dennoch Graubereiche geben, die zur Konkurrenzsituationen führen werden.
Entsprechend wurden ähnliche Sorgen von Vertretern aus Gesundheit und Pflege geäußert. Zusätzlich beschäftigt diese die Frage, ob Mitarbeitende überhaupt nach ihrem jeweiligen Status gefragt werden dürfen. Momentan sei dies ein freiwillige Angabe. Für Unternehmen sei dies mitunter eine existentielle Frage.
Davon betroffen sind neben zivilen Arbeitgebern und Kommunen auch Landes- sowie Bundesverwaltungen. Aus der Diskussion wurde den Beteiligten die Komplexität der Thematik deutlich.
Übergreifend wurde Handlungssicherheit für Aufgaben aus verschiedenen Gesetzen als Ziel angesehen und dass es dahingehend bei der Ausformulierung von Gesetzen und Regelungen weiter voran gehen müsse.

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