Kommunen in Not – Bund verspricht Entlastung

Ist das Geld in der Stadtkasse knapp, spürt das Jeder unmittelbar. Und die Kassen vieler Ämter und Kommunen sind leer, auch in Märkisch-Oderland. Oft unverschuldet, weil sogenannte Pflichtausgaben die Einnahmen übersteigen. Jetzt verspricht der Bund Entlastungen, so richtig überzeugt aber sind kommunale Verwaltungschefs davon noch nicht. Von Steffen Blunk

Kommunen und Gemeinden haben Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu finanzieren. Fressen die Pflichtsaufgaben die Finanzen auf, bleibt für freiweillige Aufgaben nicht viel übrig. Beispiel: die alte Festhalle in Strausberg, die seit Jahren auf ihre Widerbelebung wartet. Foto: cgv

„Wir werden ja mit allem allein gelassen“, fasst Holger Horneffer, Amtsdirektor von Falkenberg-Höhe die Situation seiner Amtsgemeinden zusammen. Und zeigt damit zugleich seine Skepsis gegenüber den Versprechen der Bund-Länderkonferenz. Das letzte Entlastungspaket, das seinem Amt zu Gute kam, war der Anteil aus dem Sondervermögen: „Der ist eingeflossen für Investitionen – das ist dann aber irgendwann ausgegeben.“ Folgekosten bleiben dann wieder an den Kommunen hängen. Wie geht es den Kommunen in Horneffers Amt finanziell? „Einige unserer Kommunen haben Rücklagen, die schmelzen aber ab. Andere arbeiten sich gerade mühsam aus dem Sumpf heraus. Und dann gibt es noch die, die sagen: ‚Wenn die geplante PV-Anlage nicht kommt, dann sind wir am …‘“
Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni sehen vor, dass Kommunen immer dann entlastet werden sollen, wenn ein Bundesgesetz entweder Mehrkosten verursacht oder zu geringeren Einnahmen von Kommunen führt. Sollten die Belastungen für alle Gemeinden 200 Millionen Euro übersteigen, übernimmt der Bund zukünftig 80 Prozent dieser Mehrbelastungen. Man folge damit dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“, so Bundeskanzler Friedrich Merz. Dass die in einer Pressekonferenz am 25. Juni vorgestellte Einigung längst nicht in Sack und Tüten ist, mag schon daran erkennbar sein, dass der Stichtag 1. September, ab dem die Neuregelung gelten sollte, bereits einen Tag später schon wieder auf den 1. Oktober verschoben wurde. Und überhaupt: für Steuergesetze gilt das Prinzip des ‚Wer bestellt, bezahlt‘ nicht. 

Ein Schritt in die richtige Richtung
– ausreichend ist er nicht

Wie bewerten Verwaltungschefs in Märkisch-Oderland nun dieses Entlastungspaket? Seelows Bürgermeister Nitz sagt: „Dieser Schritt ist ausdrücklich zu begrüßen, da er dem Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ Rechnung trägt und damit eine wichtige Entlastung schafft. Allerdings ist die Regelung auf neue Gesetze beschränkt und adressiert nicht die bereits bestehenden Belastungen.“ Sein Amtskollege Karsten Ilm aus Wriezen stimmt ihm zu: „Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein Erfolg der kommunalen Forderungen der vergangenen Jahre. Das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ muss endlich auch zwischen den staatlichen Ebenen konsequent gelten.“ Weit genug, gehen die Schritte auch ihm nicht: „Die vorgesehenen 80 Prozent sind eine deutliche Verbesserung. Langfristig halte ich aber ein vollständiges Konnexitätsprinzip für richtig. Denn auch die verbleibenden 20 Prozent können bei großen Leistungsgesetzen erhebliche Belastungen für Länder und Kommunen bedeuten. Noch besser als die Finanzierung neuer Aufgaben wäre allerdings, zunächst kritisch zu prüfen, ob weitere Aufgaben überhaupt auf die kommunale Ebene übertragen werden müssen. Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen nicht immer neue Zuständigkeiten, sondern wieder mehr Spielraum für ihre eigentlichen Aufgaben.“ Frank Fiedler, Amtsdirektor von Barnim-Oderbruch, bewertet noch gar nicht, ob die Pläne positive Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen haben werden, denn „die Auswirkungen (…) sehen wir wirklich erst, wenn die Gesetze mit der Aufgabenübertragung starten und diese Entlastung greifen würde. Aktuell greift da nichts (da es erst mit zukünftigen Aufgabenübertragungen losgeht). Daher bleibt auch bei uns auch nur Ihr Optimismus, dass doch irgendwas bei den Gemeinden ankommen müsste.“

Kommunalfinanzen leiden unter steigenden Sozialausgaben – also einfach kürzen?

Vor allem drei Bundesgesetze haben in den vergangenen Jahren für steigende Ausgaben bei den Kommunen gesorgt: Zum einen das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll, dann die Kinder- und Jugendhilfe und zu guter Letzt der Unterhaltsvorschuss, der Kinder unterstützt, wenn ein Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nicht regelmäßig nachkommt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei Sozialausgaben Leistungen insgesamt deutlich zusammengestrichen werden, ob das allerdings der richtige Weg ist, um Kommunen zu entlasten, scheint fraglich. Robert Nitz, Bürgermeister von Seelow schreibt auf unsere Nachfrage etwa: „Der von der Bundesregierung eingeschlagene Kurs, Sozialausgaben primär über pauschale Kürzungen zu begrenzen, ist aus meiner Sicht differenziert zu betrachten. Viele dieser Aufwendungen sind für eine erhebliche Zahl von Menschen existenzsichernd und gewährleisten unmittelbare gesellschaftliche Teilhabe sowie soziale Stabilität vor Ort.“ Auch Frank Fiedler sieht das kritisch: „Sozialausgaben radikal zu kürzen ist sicher nicht der richtige Weg in unserem Sozialstaat. Wohl aber zu prüfen, welche Leistungen ankommen und welche Wirkung sie entfalten. Daraus lassen sich Schlussfolgerungen ziehen oder zumindest Diskussionen führen.“
Im Grundsatz folgt dem auch Karsten Ilm: „Einen leistungsfähigen Sozialstaat halte ich für unverzichtbar. Wer Hilfe benötigt, muss sich auf diese Hilfe verlassen können. Gleichzeitig müssen wir darüber sprechen, wie Leistungen zielgerichteter, effizienter und dauerhaft finanzierbar organisiert werden können. Das ist für mich etwas anderes, als pauschal ‚bei den Schwächsten zu sparen‘.“ Er sieht Probleme wie deren Lösung woanders: „Das kommunale Problem liegt vor allem darin, dass Bund und Länder Leistungen und Standards beschließen, deren finanzielle und personelle Folgen häufig bei Landkreisen, Städten und Gemeinden ankommen. Das darf so nicht weitergehen. Wer eine Leistung beschließt, muss auch für ihre Finanzierung einstehen. Dabei sollten wir auch bestehende Verfahren überprüfen, Doppelstrukturen abbauen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Denn jeder Euro und jede Arbeitsstunde, die wir für unnötige Bürokratie aufwenden, fehlen am Ende für die konkrete Arbeit vor Ort.“

Das geplante Paket reicht nicht –
Nachbesserungen scheinen nötig

Auch wenn der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten mit ihrem Entlastungspaket zufrieden waren, Verwaltungschefs von Kommunen und Ämtern sehen Nachbesserungsbedarf. So schreibt uns etwa Karsten Ilm: „Wir brauchen aus meiner Sicht drei Dinge: ein konsequentes Konnexitätsprinzip, weniger Bürokratie und eine bessere direkte Finanzausstattung der Kommunen.
Heute müssen Kommunen für viele Vorhaben zunächst Konzepte, Planungen und Nachweise erstellen – etwa für Wärmeplanung, Stadtentwicklung, Tourismus oder Einzelhandel. Häufig sind solche Grundlagen Voraussetzung für Fördermittel. Dann folgen Förderantrag, Prüfung, Bewilligung und später umfangreiche Nachweise. Das kostet auf allen Ebenen Zeit, Geld und Personal und verzögert die eigentliche Umsetzung.
Ich wünsche mir deshalb einen stärkeren Wechsel von kleinteiligen Förderprogrammen hin zu einer verlässlichen Finanzausstattung der Kommunen. Geben wir Städten und Gemeinden mehr eigene Mittel und gleichzeitig die Verantwortung, diese vor Ort sinnvoll einzusetzen. Die Menschen vor Ort wissen sehr genau, ob gerade eine Schule, die Feuerwehr, eine Straße oder ein Bürgerhaus Priorität haben. Mehr Vertrauen in kommunale Entscheidungen würde Bürokratie reduzieren, Investitionen beschleunigen und Politik für die Bürgerinnen und Bürger wieder schneller erlebbar machen.“
Sein Amtskollege Robert Nitz ist da deutlicher: „Die Entscheidung, bestehende Lasten – von wenigen Kürzungen abgesehen – nicht umfassend zu adressieren, wird dem Anspruch auf nachhaltige Entlastung der Kommunen nach meiner Auffassung nicht gerecht. Ich halte Nachbesserungen insbesondere in folgenden Bereichen für erforderlich:
• Ein schrittweiser Altschuldenabbau und Übernahme historisch gewachsener Sozialausgaben durch Bund oder Land.
• Eine dauerhafte Ausfinanzierung von Aufgabenübertragungen.
Hier braucht es Nachsteuerung, damit Kommunen wie auch die Stadt Seelow weiterhin gestalten können und nicht auf bloße Verwaltung zurückgeworfen werden.“

„Wir brauchen einen echten Rettungsring für Kommunen“

Am Rande seines Besuchs in Märkisch-Oderland sprachen wir mit Michael Kellner, Brandenburgischer Bundestagsabgeordneter von B90/Die Grünen und Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages über die Entlastungspläne für die Kommunen.
Herr Kellner, am 22. Juni haben Kommunen, Ämter und Kreise einen Aktionstag zum Thema Kommunalfinanzen gemacht. Wenige Tage später hat die Bund-Länderkonferenz Entlastungen für Kommunen beschlossen. Wie bewerten Sie diese Beschlüsse?
Michael Kellner: 
Der Aktionstag „Kommunen am Limit“ hat die existenzielle Notlage unserer Städte und Gemeinden schonungslos offengelegt und gezeigt, dass die Dringlichkeit ein völlig neues Niveau erreicht hat. Dass kurz darauf Entlastungen beschlossen wurden, ist zwar ein wichtiges Signal, aber in der Sache völlig unzureichend. Angesichts eines massiven Finanzdefizits von rund 32 Milliarden Euro sind diese punktuellen Hilfen lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein; sie bekämpfen Symptome, während die strukturellen Ursachen der Unterfinanzierung ignoriert werden.
Kurzfristige Reparaturversuche allein können das Problem nicht lösen. Wir fordern daher eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzbeziehungen und dass das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) von Grund auf neu verhandelt wird. Es bedarf einer dauerhaften finanziellen Absicherung sowie einer verbindlichen Weitergabe der Mittel, damit die Entlastungen auch tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Einer der Hauptkostentreiber für die Kommunen sind Sozialausgaben, allem voran der Unterhaltsvorschuss. Dieser wird eingeschränkt, ebenso andere Sozialleistungen. Was bedeutet das für Betroffene?
Kellner:
Es ist höchst bedenklich und inakzeptabel, dass die kommunale Finanzkrise als Vorwand für einen Sozialabbau genutzt wird. Wenn wir versuchen, Haushalte durch die Einschränkung von Leistungen wie dem Unterhaltsvorschuss zu entlasten, treffen wir genau jene Menschen, die am stärksten auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Für die Betroffenen – oft Alleinerziehende und deren Kinder – bedeutet dies konkret: Existenzängste, weniger finanzielle Sicherheit im Alltag und eine massive soziale Belastung.
Finanzielle Engpässe in den Kommunen dürfen nicht zu Lasten existenzieller Sozialleistungen führen. Echte Entlastung darf die soziale Gerechtigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden, sondern muss durch eine faire Verteilung des Steueraufkommens realisiert werden.
Wenn der BT Gesetze beschließt, die die Kommunen entlasten, soll der Bund ebenfalls entsprechend entlastet werden. Heißt das, die Einsparungen bei den Sozialleistungen kommen dem Bund zu Gute, weniger den Kommunen?
Kellner:
Genau hier liegt eine zentrale Problematik und eine große Gefahr: Ohne eine verbindliche Regelung zur Weitergabe der Mittel besteht das Risiko, dass die durch Gesetzesänderungen erzielten Einsparungen im Bundeshaushalt verbleiben, anstatt in den Rathäusern und Ämtern anzukommen. Wenn der Bund sich selbst entlastet, ohne eine Garantie für die Kommunen zu geben, bleibt die Entlastung vor Ort rein theoretisch und versickert im System.
Wir fordern daher unmissverständlich, dass jede Ersparnis, die durch Entlastungsgesetze entsteht, zwingend, transparent und rechtlich bindend an die Städte und Gemeinden weitergereicht wird. Es darf nicht passieren, dass Einsparungen im Sozialbereich vorgenommen werden, während die Kommunen gleichzeitig mit einem massiven Investitionsrückstand von knapp 231 Milliarden Euro kämpfen.
Was wären eher geeignete Maßnahmen, um Kommunen zu entlasten?
Kellner:
Wir brauchen einen echten „Rettungsring für die Kommunen“, der auf zwei Ebenen ansetzt. Erstens benötigen wir eine sofortige finanzielle Entlastung durch einen höheren Anteil am Steueraufkommen und eine grundlegende Neuverhandlung des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes. Nur so erhalten Städte und Gemeinden den notwendigen Spielraum, um ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und ein lebenswertes Umfeld mit funktionierender Infrastruktur – von Kitas über Schulen bis zum ÖPNV – zu sichern.

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