Hintergrund

Wasser als schützenswertes Gut

Wasser ist ein schützenwertes Gut. Das ist keine Neuigkeit. Zwei Sichtweisen auf den Begriff „Schutz“ stehen sich jedoch gegenüber: Die einen schützen die uneingeschränkte Förderung, die anderen die Trinkwassersicherheit für die Zukunft. Von Christian Göritz-Vorhof

Wasserschutzgebiet Foto: cgv

Die Erkenntnis, dass Wasser in Brandenburg und insbesondere im Osten Brandenburgs ein kostbares Gut ist und knapp werden könnte, ist dabei nicht neu. In einem Gutachten von 1995 wurde eine Versteppung von Brandenburg bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts als mögliche Entwicklung beschrieben und zur Vorsorge gemahnt. Auftraggeber war der damalige Umweltminister Dr. Matthias Platzeck (SPD). Ins Bewusstsein der Bevölkerung, Kommunalpolitik und regionaler Medien gelang das Thema allerdings erst mit der Ankündigung des Baus der Tesla Gigafactory in Grünheide im Jahr 2019. Mit Inbetriebnahme im März 2022 wurde ursprünglich die Lieferung von max. 1,8 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr an Tesla vorgesehen.

Diskussionen über Wassermengen
reißen nicht ab

Dass angesichts genehmigter Fördermengen von 17 Millionen Kubikmeter „nur“ knapp zehn Millionen Kubikmeter jährliche gefördert und dennoch keine weiteren Projekte vom WSE genehmigt wurden, führte 2023 bei einigen Bürgermeistern zu Kritik gegenüber dem Verbandsvorsteher des WSE. Es gipfelte im August 2023 in einem Abwahlversuch. Dahinter stand offenbar die Annahme, dass die sieben Millionen Kubikmeter oder große Teile davon, noch frei verfügbar wären.

Als Reaktion auf die extremen Sommertrockenheiten in den Jahren 2018 und 2019 hatte zwischenzeitlich das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) unter Minister Axel Vogel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an einem Niedrigwasserkonzept für das Land Brandenburg gearbeitet, welches im Februar 2021 erlassen wurde.

I
n der Zwischenzeit gab es 2021 von der Verbandsversammlung den Ansatz zur Rationierung des Wasserverbrauchs. Dieser sah eine Begrenzung für Neukunden auf 105 Liter pro Person und Tag ab 2025 vor.

Diese Regelung wurde von der Verbandsversammlung 2024 dann wiederum um fünf Jahre auf 2030 verschoben, da sich der Wasserverbrauch nicht so entwickelte, wie noch 2021 prognositiert wurde. 

Nach dem Gutachten von 1995 stellt das Niedrigwasserkonzept die erste landesweite Maßnahme dar, die Wassersparen und Vorsorge adressiert. Darin ist als Maßnahme unter anderem eine Minderung der Fördermenge um einen Klimaabschlag vorgegeben. Dieser Klimaabschlag beträgt 20 Prozent auf die zuvor gebilligten Fördermengen. Damit wird den zwischenzeitlich deutlichen klimatischen Veränderungen und Auswirkungen auf die Wasserbilanz seit Festlegung der Fördermengen Rechnung getragen.

 

Zahlen & Fakten

17 Millionen Kubikmeter genehmigte Fördermenge

abzüglich 2,5 Millionen Kubikmeter, die aufgrund von Altlasten nicht förderfähig sind

= 14,5 Millionen Kubikmeter förderfähig

abzüglich 12,2 Millionen Kubikmeter, die gemäß Bauvorhabensplanung gebunden sind (aktuell gefördert ca. zehn Millionen Kubikmeter)

abzüglich 1,4 Millionen Kubikmeter, für die Tesla Genehmigungen vorliegen

0,87 Millionen Kubikmeter

– 2,9 Millionen Kubikmeter – 20 Prozent Klimaabschlag auf förderfähige Menge

Ergebnis ist ein bilanzielles Defizit von 2,03 Millionen Kubikmeter

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