Seit Jahren steht der Bahnhof Seelow-Gusow leer. Nun will ein Förderverein den Bahnhof zu einem Begegnungsort entwickeln. Wie neues Leben hier aussehen könnte, wurde am 11. April bei einem Bürgerdialog erkundet, zu dem das Amt Seelow-Land eingeladen hatte.
Biberverordnung sorgt für Ärger
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Der BUND sieht die Ausweitung der Ausnahmeregelungen kritisch: „Bei dieser Warnstufe droht noch keine akute Überschwemmungsgefahr, sondern es werden täglich Kontrollen an Deichen durchgeführt“, heißt es in einer Pressemitteilung: „Schäden an Deichen durch Biber sind ernst zu nehmen, aber eher unwahrscheinlich, da es für den Biber aus seinem biologischen Verhaltensrepertoire keinen Sinn macht, einen Damm oder eine Biberburg zu bauen, wenn das Wasser nicht dauerhaft am Deichfuß anliegt.“ Bei täglichen Kontrollen sollten Schäden, falls sie doch einmal auftreten, entdeckt und beseitigt werden und der Biber vertrieben werden können. Regina Schwarz, Co-Vorsitzende des BUND Brandenburg: „Es mag im ersten Moment plausibel klingen, im Hochwasserfall den Abschuss von Bibern zu erleichtern. Faktisch ist dies aber nicht gerechtfertigt.“ Der BUND hatte strengere Vorgaben für Eingriffe in Natura-2000-Gebieten, eine klare, dokumentierte Alternativenprüfung, wirksame Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie bessere Regelungen zu Monitoring und Evaluation gefordert. Diese Forderungen seien nicht aufgegriffen worden. In einem Hintergrundpapier heißt es zudem: „In den zwanzig (…) ausgewerteten Studien und Behördenberichten finden sich keine robusten Nachweise, dass Abschüsse das Risiko eines Deichversagens zuverlässig und nachhaltig reduzieren. Mehrere Managementberichte deuten vielmehr darauf hin, dass (…) freiwerdende Reviere rasch wiederbesiedelt werden können.“ Statt Biber abzuschießen, setzt der BUND auf Prävention, frühe Erkennung möglicher Schäden, schnelle Reparatur und die Schaffung geeigneter Ausweichräume, etwa Rettungshügel, auf die Biber sich im Hochwasserfall zurückziehen können.
In Märkisch-Oderland – und andernorts – verursachen Biber vor allem Probleme, wenn sie Wasser dort anstauen, wo landwirtschaftliche Flächen oder in Siedlungsnähe Gärten und Keller vernässt werden. Zudem fällen Biber Bäume unabhängig von Alter oder Wert. Der Brandenburgische Bauernverband hatte deshalb schon Ende 2025 gefordert, das auch geschädigte Baumbestände oder durch Bibergänge gefährdete landwirtschaftliche Bearbeitung als Grund zur Entnahme gelten sollten. Und mehr noch: Fleisch und Pelz der erlegten Tiere sollten vermarktet werden dürfen. Entsprechend harsch reagiert der Verband auf die überarbeitete Verordnung: „Die nur aufgehübschte Biberverordnung bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Menschen und Kommunen in den stark betroffenen Regionen zurück.“
Die Untere Naturschutzbehörde sieht bei allen Problemen auch positive Effekte durch den Biber. Ulrike Eckert: „Der Biber schafft durch seine Lebensweise neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Um hier ein konkretes Beispiel anzuführen, kann das Zinndorfer Mühlenfließ genannt werden. In diesem naturnahen Landschaftsteil haben sich Bereiche gebildet, in denen nun zum Beispiel Kraniche brüten. Der Wasserrückhalt in der Landschaft wird verbessert, was in Zeiten des Klimawandels als besonders positiv zu betrachten ist. Durch Biberstaue in Zuläufen von Gewässern, bleibt der Wasserstand von Teichen und Seen konstant. Die Wasserqualität der Gewässer wird dazu zusätzlich verbessert, da die Biberdämme Schadstoffe abfangen.“ Dies sei zum Beispiel beim Schermützelsee in Buckow der Fall.
